Kapelle Uehrde
Siegel Kapelle Uehrde
Altar Kapelle Uehrde

herzlich Willkommen
Stiftung
Kapelle Uehrde

Stiften - wie geht das ?

Stiften kann jede natürliche Person, die nach dem Gesetz voll geschäftsfähig ist, also das 18. Lebensjahr vollendet hat. Auch jede juristische Person, wie bspw. ein rechtsfähiger Verein,oder eine Firma kann sich als Stifter betätigen.

Voraussetzung ist eigentlich nur der Wunsch, die Kapelle Uehrde nachhaltig fördern und erhalten zu wollen.

Es geht ganz einfach:

Um Stifter/in zu werden, wenden Sie sich einfach an den Stiftungsvorstand. Überweisungsträger finden Sie in der Kapelle Uehrde, der St. Aegidien-Marktkirche und dem Pfarrbüro, die Sie ausgefüllt bei Ihrer Bank oder Sparkasse abgegeben können.
Und wenn Sie sich diesen Weg sparen möchten, dann füllen Sie an Stelle des Überweisungsträgers doch einfach das Bankeinzugsformular aus und geben es unterschrieben mit dem Zeichnunsgbrief an uns zurück. Wir erledigen dann alles Weitere für Sie!

Übrigens:

In eine Stiftung können nicht nur Geldbeträge oder Geldvermögen eingebracht werden, sondern auch andere Vermögenswerte, die mithelfen den Stiftungszweck zu verwirklichen. Auch hierfür gelten besondere steuerliche Vergünstigungen.

- stiften kann jeder
- Bargeld
- Wertpapiere
- Immobilien
- Erbschaften
ist das legal ?


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Letzte Aktualisierung am 08.12.2022 02:04 Uhr

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