Kapelle Uehrde
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Stiftung
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Und es gibt noch mehr Steuervorteile

So etwa sind Zuwendungen an eine bereits bestehende gemeinnützige Stiftung schenkungsteuer- bzw. erbschaftsteuerfrei.

Die Steuer erlischt auch rückwirkend, wenn ein Erbe oder Beschenkter die durch die Erbschaft oder Schenkung erworbenen Gegenstände innerhalb von 24 Monaten einer Stiftung zuwendet. Und das kann sich durchaus lohnen:

Das Erbschaftssteuerrecht sieht einerseits gestaffelte Tarife, je nach Höhe der Hinterlassenschaft vor, andererseits drei verschiedene Steuerklassen, je nach Verwandtschaftgrad zum Erblasser. Außerdem gibt es unterschiedliche Freibeträge. Steuerlich interessant kann eine Zuwendung immer dann sein, wenn damit die Höhe des zu versteuernden Vermögens unter einen Schwellenwert gesenkt werden kann, so dass der niedrigere Prozentsatz zur Anwendung kommt. Dann nämlich kann - je nach Einzelfall - das verbleibende Vermögen trotz Abzug der Zuwendung höher sein als bei Anrechnung des höheren Steuersatzes.

Natürlich können wir hier keine detaillierte Rechtsberatung anbieten, da diese nur unter Berücksichtigung aller Umstände des konkreten Einzelfalls möglich ist. Wenden Sie sich dazu an eine versierte Steuerberatung oder ein Notariat!

- bis zu 5 % des Einkommens
- oder 0,2 % des Umsatzes
- Zuwendungen bis 20.450 €
- 307.000 € in den ersten 9 Jahren
- erbschafts- & schenkungssteuerfrei
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Letzte Aktualisierung am 08.12.2022 02:04 Uhr

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